DSB Präsidium bezieht Stellung zur Maskenpflicht

 

Stellungnahme zur Mund-Nase-Maskenpflicht in Deutschland – ein Spagat für Hörbeeinträchtigte Nun gilt in allen Bundesländern eine Mund-Nase-Schutzpflicht, in Zeiten der Coronakrise eine sinnvolle und dem Gesundheitsschutz sowie der Eindämmung der Pandemie dienende Maßnahme und zugleich für Hörbeeinträchtigte eine gravierende Beeinträchtigung ihrer Kommunikations-fähigkeit, neben dem schlechteren akustischen Sprachverstehen (durch die Maske) ist vor allem das fehlende Mundbild und die offene Mimik, um ein Mundabsehen zu ermöglichen nicht mehr gegeben. Dies führt zu extremen Belastungen für einen Hörbeeinträchtigten, um an einer Kommunikation teilzunehmen, es kann Stress wegen Missverständnissen verursachen und wird, offen gesagt zu einer Diskriminierung und Ausgrenzung führen. Darauf hat der DSB an wichtigen Entscheidungs- und Interessenvertretungsstellen in Politik und Gesellschaft, an der Spitze der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Herr Jürgen Dusel, hingewiesen.

 

Nicht unerwähnt darf bleiben, dass einige erfinderische Hersteller dieses Problem des verdeckten Mundbildes durch Klarsichtfolien-Masken oder Masken mit eingesetzten Folienfenstern überwinden wollen. Aber auch dazu ist realistischer Weise zu sagen, der Preis dieser Masken bzw. auch die eingeschränkte Wirkung/Hilfe, sowohl beim Schutz als auch bei der Vermittlung des Mundbildes (durch Krümmung der Folie verschwommen oder durch die Atmung beschlagen) machen nur eine bedingte Nutzung möglich. Bleibt also als Fazit, dass jeder Hörbeeinträchtigte für seine Person selbst zu entscheiden hat, wie er mit der Maskenpflicht umgeht, welche Maske bzw. welchen Mund-Nasenschutz er trägt oder wie er sich in diesen schwierigen Zeiten bzgl. Kommunikation verhält!?

 

Wir als DSB sehen unsere Aufgabe darin, auf die Problematik aufmerksam zu machen, Verantwortliche für diese Kommunikationsproblematik zu sensibilisieren und Ideen und pragmatische Lösungswege aufzuzeigen, wie im gegenseitigen Miteinander problematische, oft frustrierende Situationen gemeistert werden können. Zum Beispiel könnten Hörbeeinträchtigte solche Masken tragen, an den Orten, wo es vorgeschrieben ist, auf denen das Symbol für hörgeschädigt (das durchgestrichene Ohr) gut sichtbar angebracht ist. Damit ist eine Identifikation des Maskenträgers möglich und sein Gegenüber kann sich darauf einstellen, evtl. seine Maske für die Zeitspanne der Kommunikation mit einem Hörbeeinträchtigten vom Mund wegzuziehen, wenn das gewünscht wird, damit Mundbild und Mimik erkennbar wird. Natürlich im vollen Bewusstsein hier eine Infektionsschutzvorgabe zu verletzen.

 

Personal in den Geschäften, Arzt- und Therapiepraxen, Ämtern und Behörden ebenso auch Kontrollkräfte können dadurch auch erkennen, dass es sich um Hörbeeinträchtigte handelt und müssen deshalb nicht zu Verwarnungen oder Strafgeldern greifen. Hörbeeinträchtigte sollten auch, soweit dies machbar ist, ihre Kommunikation an solche Orte verlagern (z.B. vor Geschäften, Praxen, außerhalb von Bus oder Bahn o.a.), um ohne Maske unter Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m kommunizieren zu können.

 

Letztendlich bleibt für jede Kommunikation auch die gute alte Schriftform, d.h. mit Bleistift und Papier, unbestritten in der Anwendung.

Weitere Informationen zur Unterstützung Hörbeeinträchtigter finden Sie unter www.schwerhoerigen-netz.de.

Hoffen wir, dass die Corona-Pandemie bald überwunden und die Sicherheitsmaßnahmen, wie die Maskenpflicht, aufgehoben werden können. Allen Bürger*innen wünscht der DSB eine gute Bewältigung dieser Ausnahmezeit in der Coronakrise, beste Gesundheit und vom Virus verschont zu bleiben sowie Zuversicht und Optimismus für die kommende Zeit zu entwickeln!

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Dr. Matthias Müller (DSB Präsident)
Antje Baukhage und Ursula Soffner (DSB Vizepräsidentinnen)

Stellungnahme PDF zum Download

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